Wie müssen Rechnungen an Privatpersonen aussehen?

Rechnungen an Privatpersonen

Wahrscheinlich ist den meisten Menschen gar nicht bewusst, dass Rechnungen (übrigens auch Angebote oder die Etikettierung einer Ware mit einem Preisschild) an Privatkunden anders aussehen (müssen) als an geschäftliche Kunden. Wer aber mal in einem Großmarkt einkaufen war, der sich an Gewerbekunden richtet, wird sich bestimmt erinnern: An den Regalen steht ein erfreulich niedriger Preis – und sehr viel kleiner darunter der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer. In einem gewöhnlichen Supermarkt wäre das undenkbar – dort steht immer der Bruttopreis an der Ware. Genau das macht den Unterschied und ist wichtig zu beachten, wenn Rechnungen an Privatpersonen schreiben möchtest.

Im B2B-Bereich (B2B = Business to Business, also alle Geschäfte, die Unternehmen untereinander abwickeln) wird im Normalfall nur über Nettopreise verhandelt. Die Höhe der Mehrwertsteuer spielt für Unternehmen keine Rolle, weil sie bezahlte Mehrwertsteuer beim Vorsteuerabzug vom Finanzamt einfach wieder zurückbekommen. Die Preisangabenverordnung dagegen verlangt, dass in der Kommunikation mit Privatpersonen Preise mit allen Preisbestandteilen offen kommuniziert werden – also inklusive Mehrwertsteuer statt zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

Für Angebote und Rechnungen gilt: immer den Bruttopreis nennen

Machst du Geschäfte mit Privatpersonen, verhältst du dich also wie jeder herkömmliche Supermarkt: Du nennst „am Regal“ (also in einem Angebot) genauso wie „an der Kasse“ (gemeint ist: auf deiner Rechnung) den Bruttopreis. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Bruttopreis bei Rechnungen an Privatpersonen in voller Höhe genannt wird – ein Zusatz wie „zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer“ neben einem Nettopreis ist nicht zulässig! Welcher Umsatzsteuersatz wann verwendet werden muss, haben wir übrigens hier zusammengefasst.

Option wählen: Brutto- oder Netto-Rechnung?

Wenn du Rechnungen und Angebote mit Billomat schreibst, findest du in der Eingabemaske bei jedem Dokument die Optionen „Brutto“ und „Netto“. Je nach gewählter Option wird auf deinem Dokument der Bruttopreis hervorgehoben (und der inkludierte Mehrwertsteuerbetrag herausgerechnet) – so ist es korrekt für Privatpersonen. Oder der Nettopreis sticht hervor (und der Mehrwertsteuerbetrag wird hinzugerechnet) – so ist es in der Geschäftswelt üblich.

 

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